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Das Präsidium informiert
Einspruch gegen die Löschung der Zuchtzulassung von Frieder vom Kummerberg, ZB.Nr. 0914/20
Entscheidung des Präsidiums
Auf den Einspruch vom 02.03.2026 gegen die Löschung der Zuchtzulassung des Rüden Frieder vom Kummerberg hat das geschäftsführende Präsidium entschieden:
1. Die vorläufige Zuchtsperre des Rüden Frieder vom Kummerberg, ZB.Nr. 0914/20, wird aufgehoben.
2. Dieser Beschluss wird in den Kurzhaar Blättern 02/2026 und auf der Verbandshomepage veröffentlicht
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.02.2026 wurde von der Zuchtkommission der Zuchtzulassungsvermerk des Rüden Frieder vom Kummerberg, ZB.Nr. 0914/20 gemäß § 4 Abs. 8 Buchst. c der Zuchtordnung gelöscht, weil bei zwei Nachkommen aus zwei verschiedenen Partnern epileptiforme Anfälle nachgewiesen wurden.
Es handelt sich um folgende Hunde:
1. Kriemhilde vom Schwanseer Teich ZB.NR.: 0217/23
2. Ayk von der Kleinaer Höhe ZB.NR.: 1257/23 (verstorben am 12.12.2025)
Gegen diese Maßnahme richtet sich der Einspruch vom 02.03.2026.
Der Einspruch ist zulässig und in der Sache begründet.
Das Präsidium hat Beweis erhoben durch die Einholung der tierärztlichen Behandlungsunterlagen der betroffenen Nachkommen. Diese liegendem Präsidium nunmehr vor. Die Eigentümer haben dem Verband das Recht zur Verwendung der Unterlagen und eventuellen Nachfragen bei den Tierärzten erteilt. Die Überprüfung hat ergeben, dass lediglich bei dem verstorbenen Rüden (Nr. 2) der Nachweis den formalen Vorgaben der Nummer 3 (Indopathische Epilepsie und epileptiforme Anfallsleiden) der Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung des DK-Verbandes entspricht. Nur in diesem Fall entsprechen die vorgelegten tierärztlichen Bescheinigungen den formalen Anforderungen der Richtlinien der AG Neurologie der TiHO Hannover.
Nach § 4 Abs. 8 Bucht. c. ist der Zuchtzulassungsvermerk insbesondere aber erst dann zu löschen bei Hündinnen und Rüden, wenn diese mit zwei verschiedenen Partnern Nachkommen gebracht haben, die … epileptoforme Anfälle (Krampfanfälle) mit anzunehmend erblicher Ursache haben. Dieser Nachweis ist damit vorliegend nicht im erforderlichen Umfang formal korrekt bei zwei Hunden erfolgt, es konnte lediglich ein Fall entsprechend den Vorgaben der Durchführungsbestimmungen nachgewiesen werden.
Die Entscheidung der Zuchtkommission war daher aufzuheben.
Die Veröffentlichung der Entscheidung in den Kurzhaarblättern und auf der Verbandshomepage dient der Transparenz und entspricht der weltweiten Verantwortung des Verbandes als Zuchtverband für die Rasse Deutsch-Kurzhaar.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer zukünftigen Verwendung des Rüden als Deckrüde bei der Deckbescheinigung deutlich hinzugefügt werden muss, dass Nachkommen mit epileptiformen Anfällen gefallen sind. Verstöße hiergegen können zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Im Interesse der Zucht gesunder Deutsch-Kurzhaar Hunde ersucht der Verband, auf eine weitere Verwendung des Rüden Frieder vom Kummerberg, ZB-Nr. 0914/20 als Deckrüde zu verzichten.
Zuchtrüden geordnet nach Alter
Neu eingestellt bzw. Änderungen: Sam vom Alberthain
Der Deutsch - Kurzhaar - Verband überprüft die Angaben nicht auf Richtigkeit!




