Röntgenuntersuchungen zur Zuchtzulassung bei Deutsch-Kurzhaar
Von Dr. Wolfram Lemmer
Aus den Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung ergibt sich die Verpflichtung zur Untersuchung von Zuchthunden auf HD, OCD und die Einsendung einer Blutprobe.
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Osteochondrosis dissecans (OCD) des Schultergelenks (seit 2021)
- Blutprobeneinlagerung
In Deutschland wird für die Zuchtzulassung unter anderem eine Untersuchung auf HD (Hüftgelenksdysplasie) und OCD (Osteochondrosis dissecans des Schultergelenks) verlangt. In Österreich ist zusätzlich eine ED-Untersuchung (Ellbogendysplasie) verpflichtend, in Deutschland ist sie freiwillig.
Der zu untersuchende Hund muss ein Mindestalter von 12 Monaten haben. Die Röntgenuntersuchung muss in Narkose durchgeführt werden, da nur so eine korrekte Lagerung möglich ist. Hündinnen sollten nicht in der Läufigkeit geröntgt werden.
Die notwendigen Formulare (Röntgenuntersuchung und DNA Einlagerung) können schon vor der Untersuchung von der Seite des DK-Verbandes (https://dk-verband.de/media/files/dk_hd_dna_2025.pdf) heruntergeladen und ausgefüllt werden und das Röntgenformular wird im Original auf dem Postweg zusammen mit der Original Ahnentafel an den Gutachter geschickt.
Die Auswertungsgebühr (HD: 37€, OCD: 37€, ED: 20€) muss vor der Auswertung der Röntgenbilder überwiesen werden (Kontodaten: Volksbank Mittelhessen IBAN: DE42 5139 0000 0036 0645 01 / BIC VBMHDE5F Verwendungszweck: Zwingername des Hundes)
Entweder werden noch analoge Röntgenbilder per Post versendet oder digitale Aufnahmen ausschließlich über das Internet-Portal www.myvetsxl.de hochgeladen. Eine Übermittlung der Bilder per e-Mail, auf CD oder anderen Medien wird nicht mehr akzeptiert. Sollte der Tierarzt/die Tierärztin Probleme beim Registrieren oder Einloggen haben, kann er/sie über info@myvetsxl.de oder info@vetz.de Hilfe erhalten.
Auf den Röntgenbildern müssen folgende Daten des Hundes vorhanden sein:
• Name des Hundes (Zwingername)
• Rasse (Deutsch Kurzhaar)
• Zuchtbuchnummer
• Mikrochipnummer
• Wurfdatum/Geschlecht
• Datum der Röntgenaufnahme
Anforderungen an die HD-Aufnahme:
Für eine korrekte Auswertung der Bilder durch den Gutachter ist eine hohe Bildqualität im DICOM-Format und eine korrekte Lagerung wichtig. Generell sollte auf jeder Röntgenaufnahme nur ein Gelenk dargestellt sein (Ausnahme HD-Aufnahme).
Es ist nur eine Aufnahme in gestreckter Position notwendig (Pos.1, Abb.1).
• Darstellung des gesamten Beckens und Oberschenkelknochen mit Knien und Kniescheiben
• symmetrische Lagerung der Hüfte, Darmbeinschaufeln und die Foramina obturatoria stellen sich auf beiden Seiten gleich dar
• Oberschenkelknochen liegen parallel zueinander und zur Wirbelsäule
• die Kniescheiben liegen in der Höhe der Sesambeine, mittig zwischen beiden Femurkondylen
• der dorsale Pfannenrand ist durch den Oberschenkelkopf hindurch sichtbar
• das Seitenzeichen muss eingeblendet sein (Abb. 2).
Anforderungen an die OC(D)-Aufnahmen
Es muss jeweils ein seitliches (latero-laterales) Bild pro Schulter angefertigt werden.
• Das Schultergelenk sollte im Zentralstrahl liegen
• das zu röntgende Bein liegt auf dem Tisch und wird kräftig nach vorne, das andere Bein kräftig nach hinten in Richtung Rücken des Hundes gezogen (Abb. 3)
• der Gelenkspalt muss komplett sichtbar sein
• es darf keine Überlagerung durch das Brustbein, die Trachea oder Weichteile geben! (Abb. 4)
Anforderung an die ED-Aufnahmen
Von beiden Ellenbogen müssen jeweils separate Bilder in 2 Ebenen angefertigt werden:
• das Gelenk liegt immer im Zentralstrahl
• es sollten nie beide Ellenbogen auf einer Aufnahme sein!
• Von jedem Ellenbogen muss eine seitliche (latero-laterale) Aufnahme angefertigt werden, hierbei sollte der Ellenbogen zwischen 45° und 90° gebeugt sein (Abb. 5).
• Der Processus Anconaeus muss durch den medialen Epicondylus humeri deutlich sichtbar und sein Verlauf nachvollziehbar sein (Abb. 6).
• Von jedem Ellenbogen muss eine cranio-caudale Aufnahme (hierbei liegt der Hund auf der Brust) angefertigt werden, der Vorderlauf wird um ca. 15° nach innen rotiert (Abb. 7) (exaktere Darstellung des medialen Prossus coronoideus), sodass der seitliche Rand des Ellenbogenfortsatzes (Olekranon) an seitlichen (lateralen) Oberarmrand (Humerusrand) anliegt (Abb. 8).
Fotos und Röntgenbilder © Dr. Wolfram Lemmer
3. Blutprobe zur Bio-/DNA-Bank und molekularbiologische Diagnostik
Für die Erstellung einer DNA-Datenbank erfolgt die Einlieferung einer Blutprobe.
5-10 ml EDTA-Blut werden für die Präparation qualitativ hochwertiger DNA benötigt (EDTA-K Monovetten). Die Entnahme kann z.B. anlässlich der HD-Untersuchung erfolgen.
Das Blut wird mit dem ausgefüllten Blutprobenbegleitschein an das zuständige Institut eingeschickt (s.u.).
Die Kosten betragen 45,00 €
(werden dem Hundehalter von Armedes in Rechnung gestellt).
Armedes Genetics
Prof. Dr. med. Jörg Epplen
Georgstr. 50
30159 Hannover
Das Probenmaterial bleibt Eigentum des DK-Verbandes und steht für molekulargenetische Untersuchungen zur Verfügung (z.B. Elternschaftsnachweise, molekulare Diagnostik von Erkrankungen etc.).
Das Biobanking ist Grundvoraussetzung für die Durchführung genomischer Diagnostik sowie für die Entwicklung von Testsystemen für genetisch bedingte Erkrankungen. Dabei sollten nicht nur gesunde, sondern auch an evtl. genetisch bedingten oder anderen Erkrankungen leidende Hunde erfasst werden. Nur so ist die spätere Entwicklung von molekularen Testsystemen möglich.